Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall immer das Recht Ihren Sachverständigen selbst auszusuchen. Sie können einen Termin zuhause, in der Werkstatt oder an einem anderen beliebigen Ort vereinbaren, auch wenn die gegnerische Versicherung Sie kontaktiert. In manchen Fällen ist es ratsam zur reibungslosten Abwicklung einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Stundensätze der Vertragswerkstatt sowie Preisaufschläge anerkannt zu erhalten. Eine Versicherung für Verkehrsrechtschutz ist dafür nicht notwendig, da beim unverschuldeten Unfall die Kosten immer die gegnerische Versicherung zu tragen hat. Wir beraten Sie hier gerne. Rufen Sie uns oder schreiben Sie uns.